Rechtliches
AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung des Software-Dienstes „TrackIn GTM Monitor" (nachfolgend „Dienst") zwischen
Turan Saat, Saat Online Performance
Königsberger Str. 11
56412 Heiligenroth
E-Mail: turan@track-in.de
(nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, besteht kein Widerrufsrecht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet einen Software-Dienst zur automatisierten Überwachung von Web-Tracking-Konfigurationen zur Verfügung. Der Dienst ruft die vom Kunden benannten Websites in festgelegten Abständen automatisiert auf, wertet das Verhalten der eingesetzten Tracking-Technologien aus und stellt die Ergebnisse in einem Kundenbereich dar.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gebuchten Paket gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf https://monitor.track-in.de sowie aus der Auftragsbestätigung des Anbieters. Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung.
(3) Der Dienst wird als Software as a Service bereitgestellt. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes über eine Internetverbindung. Eine Überlassung der Software selbst — insbesondere des Quellcodes — findet nicht statt und ist nicht geschuldet.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, anzupassen und zu verbessern, sofern der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
§ 3 Ausdrücklich nicht geschuldete Leistungen
(1) Der Dienst ist ein technisches Hilfsmittel zur Fehlererkennung. Er ersetzt weder eine rechtliche Prüfung noch eine datenschutzrechtliche Beratung.
(2) Der Anbieter schuldet insbesondere nicht:
a) die Feststellung, ob die Website oder das Tracking-Setup des Kunden den Anforderungen der DSGVO, des TDDDG oder sonstiger Rechtsvorschriften genügt;
b) die vollständige Erkennung sämtlicher vorhandener Fehler oder Abweichungen. Die automatisierte Prüfung erfasst naturgemäß nur das, was zum Zeitpunkt des Abrufs technisch beobachtbar ist;
c) die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Auswertungen, die mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden. Diese sind Einschätzungen und ausdrücklich als solche gekennzeichnet;
d) die Beseitigung festgestellter Fehler an Website, Tag-Manager-Konfiguration oder sonstigen Systemen des Kunden. Hierüber ist gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung zu treffen;
e) eine bestimmte Datenqualität in den Analysesystemen des Kunden.
(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seines Tracking-Einsatzes und die Richtigkeit seiner Daten uneingeschränkt selbst verantwortlich.
§ 4 Vertragsschluss und Testphase
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Kunde kann den Vertrag über die Website abschließen, indem er ein Paket und die Zahlweise auswählt, im Bestellvorgang die erforderlichen Angaben macht, die Geltung dieser AGB sowie sein Handeln als Unternehmer bestätigt und die Bestellung absendet. Mit dem Absenden gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter per E-Mail zustande, spätestens mit der Freischaltung des Zugangs.
(3) Daneben kann ein Vertrag auch auf Grundlage eines individuellen Angebots des Anbieters geschlossen werden, das der Kunde in Textform annimmt.
(4) Jeder Vertrag beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 14 Kalendertagen. Während der Testphase entsteht keine Zahlungspflicht; die Angabe von Zahlungsdaten ist dafür nicht erforderlich.
(5) Hat der Kunde bis zum Ende der Testphase ein Zahlungsmittel hinterlegt, setzt sich der Vertrag nach Ablauf der Testphase als kostenpflichtiger Vertrag im gewählten Paket fort. Die Laufzeit nach § 9 beginnt mit dem Ende der Testphase.
(6) Hat der Kunde bis zum Ende der Testphase kein Zahlungsmittel hinterlegt, wird der Zugang mit Ablauf der Testphase pausiert. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit durch Hinterlegen eines Zahlungsmittels fortsetzen; die Laufzeit nach § 9 beginnt dann mit der Fortsetzung.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Beauftragung der Überwachung der von ihm benannten Domains berechtigt ist. Er versichert, entweder selbst Inhaber der jeweiligen Domain zu sein oder über eine entsprechende Erlaubnis des Inhabers zu verfügen.
(2) Der Kunde stimmt zu, dass der Dienst die benannten Websites automatisiert und wiederholt aufruft. Er trägt dafür Sorge, dass diese Zugriffe nicht durch Schutzmechanismen wie Bot-Erkennung, IP-Sperren oder Zugriffsbeschränkungen verhindert werden. Kommt eine Prüfung aus solchen Gründen nicht zustande, liegt darin kein Mangel der Leistung des Anbieters.
(3) Soweit für die erweiterte Prüfung ein lesender Zugriff auf den Google-Tag-Manager-Bestand des Kunden erforderlich ist, erteilt der Kunde die hierfür notwendige Berechtigung. Erteilt er sie nicht oder widerruft er sie, entfallen die davon abhängigen Funktionen; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt unberührt.
(4) Der Kunde hält die ihm überlassenen Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.
(5) Der Kunde benennt eine für Meldungen des Dienstes erreichbare E-Mail-Adresse und hält diese aktuell. Meldungen gelten mit Zugang an dieser Adresse als zugegangen.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde gegen die Pflichten aus diesem Paragraphen verstoßen hat.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Kundenbereichs von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit sie voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern, mit angemessener Frist angekündigt.
(3) Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung fallen Störungen, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters zurückgehen, insbesondere Ausfälle von Vorleistungserbringern, Netzstörungen, Angriffe auf die Infrastruktur oder Änderungen an Schnittstellen Dritter.
(4) Der Dienst ist von Schnittstellen Dritter abhängig, insbesondere von der Google Tag Manager API. Werden diese eingestellt, verändert oder in ihrer Nutzbarkeit beschränkt, kann der Anbieter die davon abhängigen Funktionen nicht gewährleisten. Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten. Führt dies zu einer erheblichen Einschränkung des Leistungsumfangs, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende zu.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot des Anbieters genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Bei jährlicher Zahlungsweise wird der Gesamtbetrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres fällig.
(3) Zur Zahlung stehen die folgenden Verfahren zur Verfügung:
a) SEPA-Lastschrift (Basis- oder Firmenlastschrift),
b) Kreditkarte (insbesondere Visa und Mastercard),
c) weitere Verfahren, soweit sie im Buchungsvorgang ausdrücklich angeboten werden.
Welche Verfahren im Einzelfall zur Verfügung stehen, ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters. Der Anbieter kann einzelne Verfahren für bestimmte Verträge ausschließen.
(4) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters gelten. Vollständige Zahlungsdaten — insbesondere Karten- und Kontonummern — werden ausschließlich beim Zahlungsdienstleister verarbeitet und nicht beim Anbieter gespeichert.
(5) Der Kunde hinterlegt ein gültiges Zahlungsmittel und hält es für die Dauer des Vertrages gültig. Er aktualisiert es unaufgefordert und rechtzeitig, insbesondere vor Ablauf einer Kreditkarte oder bei einem Wechsel der Bankverbindung. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vereinbarte wiederkehrende Vergütung jeweils bei Fälligkeit über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.
(6)Ergänzend bei SEPA-Lastschrift: Der Kunde erteilt ein entsprechendes SEPA-Mandat und trägt dafür Sorge, dass das angegebene Konto die erforderliche Deckung aufweist. Die Vorabankündigung des Einzugs (Pre-Notification) erfolgt spätestens fünf Kalendertage vor Belastung; die gesetzliche Frist wird einvernehmlich auf diese Dauer verkürzt. Die Ankündigung kann auch in Form der Rechnung erfolgen.
(7) Rechnungen werden elektronisch als PDF an die vom Kunden benannte Adresse übermittelt oder im Kundenbereich bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.
(8) Scheitert eine Zahlung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund — etwa mangels Deckung, wegen eines abgelaufenen oder gesperrten Zahlungsmittels oder wegen einer Rücklastschrift —, ist der Anbieter berechtigt, den Einzug innerhalb der folgenden zehn Kalendertage zu wiederholen. Der Kunde trägt die dem Anbieter hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere die von Bank oder Zahlungsdienstleister berechneten Entgelte. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
(9) Widerspricht der Kunde einer berechtigten Belastung gegenüber seiner Bank oder seinem Kartenherausgeber (Rücklastschrift oder Chargeback), ohne dass ihm ein Anspruch auf Rückerstattung zusteht, gilt Absatz 8 entsprechend.
(10) Befindet sich der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von sieben Kalendertagen zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt für die Dauer der Sperre bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(11) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die Zeit nach Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode anzupassen, um Änderungen seiner Kosten Rechnung zu tragen — insbesondere bei Kosten für Infrastruktur, Vorleistungen Dritter und Personal.
(2) Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(3) Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Er kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen. Auf dieses Recht wird der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
(4) Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Anpassung als angenommen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Die kostenpflichtige Laufzeit beginnt mit dem Ende der Testphase bzw. mit der Fortsetzung nach § 4 Abs. 6.
(2)Tarife mit Laufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3)Tarife ohne Laufzeit: Soweit ein Tarif ausdrücklich ohne Mindestlaufzeit angeboten wird, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
a) der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt;
b) der Kunde nachhaltig gegen seine Pflichten aus § 5 oder § 11 verstößt;
c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an turan@track-in.de). Die Schriftform ist nicht erforderlich.
(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zum Kundenbereich. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zuvor benötigte Berichte und Daten zu exportieren. Der Anbieter stellt die im Kundenbereich enthaltenen Daten für 30 Tage nach Vertragsende auf Anforderung zum Abruf bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Für die Überlassung des Dienstes auf Zeit gilt Mietrecht. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so genau, dass eine Nachvollziehung möglich ist.
(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelansprüche. Insbesondere stellt es keinen Mangel dar, wenn eine einzelne Prüfung aus Gründen fehlschlägt, die der Kunde nach § 5 Abs. 2 zu vertreten hat.
(4) Eine Minderung durch Abzug vom Entgelt ist ausgeschlossen. Ein etwaiger Minderungsbetrag ist gesondert geltend zu machen.
§ 11 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
(1) Sämtliche Rechte an dem Dienst, seiner Oberfläche, seinen Auswertungslogiken und seiner Dokumentation stehen dem Anbieter zu.
(2) Der Kunde darf den Dienst ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Eine Überlassung an Dritte, eine Weitervermietung oder ein Betrieb als Dienstleistung für Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet. Die Überwachung von Domains, die der Kunde im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für seine eigenen Kunden betreut, gilt nicht als Überlassung an Dritte.
(3) Dem Kunden ist untersagt:
a) den Dienst zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist;
b) den Dienst automatisiert auszulesen oder Inhalte systematisch zu extrahieren, soweit dies nicht über die dafür vorgesehenen Funktionen erfolgt;
c) Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder den Dienst über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu belasten.
(4) Der Kunde gestattet dem Anbieter, ihn nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz unter Nennung von Firma und Logo zu benennen. Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
d) im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung, höchstens jedoch auf 5.000 EUR je Schadensfall.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(5) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass
a) ein Fehler in der Tracking-Konfiguration des Kunden vom Dienst nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erkannt wurde;
b) dem Kunden durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Messdaten ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist;
c) eine Benachrichtigung den Kunden aus Gründen nicht erreicht hat, die der Anbieter nicht zu vertreten hat — etwa durch Spam-Filter, eine nicht mehr gültige Empfängeradresse oder Störungen beim Empfänger;
d) der Kunde auf Grundlage einer KI-gestützten Einschätzung des Dienstes eine Entscheidung getroffen hat.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung Gegenstand der vertraglichen Leistung ist.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages und geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für das Bestehen einer Rechtsgrundlage verantwortlich.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder betroffene Personen zulassen, zur Verbesserung des Dienstes und zu statistischen Zwecken zu verwenden.
(5) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://track-in.de/datenschutzerklaerung/.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Zugangsdaten, technische Konfigurationen, Prüfberichte sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.
(3) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(4) Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
§ 15 Höhere Gewalt
Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromnetzen. Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, ist jede Partei zur Kündigung berechtigt.
§ 16 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben, an eine geänderte Rechtsprechung oder an eine wesentliche Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.
(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Dem Anbieter steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Montabaur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform. Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen; seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.